Graffitientfernung
in Stuttgart – jetzt bis zu 3.500 € Förderung sichern
Seit Juli 2026 unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Beseitigung illegaler Graffiti – mit bis zu 75 % Zuschuss. Wir zeigen Ihnen, ob Sie förderberechtigt sind und übernehmen auf Wunsch die fachgerechte Entfernung.

Förder-Check für die Graffitientfernung in Stuttgart:
Beantworten Sie diese 5 Fragen für sich
Ihr Weg zur bezuschussten Graffitientfernung

Kostenloser Ratgeber als PDF:
✅ Checkliste mit allen Infos
✅ Musterschreiben für Versicherung
✅ Direkte Links zum Förderantrag
In 5 Schritten zur Förderung für eine professionelle Graffitientfernung
Drei Fotos anfertigen
✅ Vollständiges Graffiti
✅ Detailaufnahme des Graffitis
Strafanzeige stellen
✅ Musteranzeige im Förder-Ratgeber
✅ Aktenzeichen & Vorgangs-ID aufbewahren
Versicherung anschreiben
✅ Musterschreiben im Ratgeber
✅ Vollständige Ablehnung oder Höhe der Kostenübernahme
Kostenvoranschlag einholen
✅ Fachgerechter Kostenvoranschlag
✅ Passend für Förderantrag & Gebäudeversicherung
Förderantrag stellen
✅ Aktenzeichen, Fotos & Kostenvoranschlag hochladen
✅ Ggf. Eigentumsnachweis, Vollmacht & Versicherungsbescheid ergänzen
Was die Förderung der Graffitientfernung abdeckt
Rechenbeispiel: Kostet die professionelle Entfernung 2.400 €, beträgt der Zuschuss 1.800 €. Bei 6.000 € wären 75 % rechnerisch 4.500 € – wegen der Obergrenze sind maximal 3.500 € förderfähig.
Hinweis: Eine Versicherungsleistung wird vorher von der Kostengrundlage abgezogen.
| Maßnahme | Förderung | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Professionelle Graffitientfernung, ggf. Schutzschicht | 75 % der förderfähigen Gesamtkosten | 3.500 € |
| Künstlerische Gestaltung/Verschönerung | 75 % der förderfähigen Gesamtkosten | 3.500 € |
| Übermalung in Eigenleistung, ggf. Schutzschicht | 100 % der Materialkosten | 500 € |
| Rankengewächse, Fachfirma oder Eigenleistung | 75 % der förderfähigen Gesamtkosten | 1.500 € |
Fachfirma oder Eigenleistung: Was sich bei der Graffitientfernung lohnt
Die Förderung deckt beide Wege ab, aber nicht gleich großzügig. Bei der Übermalung in Eigenleistung erstattet die Stadt 100 % der Materialkosten, gedeckelt auf 500 €. Bei der professionellen Graffitientfernung durch eine Fachfirma sind es 75 % der Gesamtkosten, bis zu 3.500 €. Für die meisten Fassaden ist die professionelle Entfernung damit finanziell deutlich attraktiver.
Entscheidend ist jedoch nicht nur die Höhe der Förderung, sondern auch das Ergebnis. Bei einer Übermalung in Eigenleistung wird das Graffiti lediglich abgedeckt, nicht entfernt. Farbschatten, Schäden am Untergrund oder sichtbare Unterschiede in Farbe und Struktur können zurückbleiben. Zudem besteht die Gefahr, dass die Fläche schneller erneut besprüht wird.

3 Irrtümer, die Eigentümer teuer zu stehen kommen
„Ich lasse erst reinigen und reiche die Förderung dann nach."
„Meine Versicherung zahlt ohnehin alles, die Förderung brauche ich nicht."
„Selbst übermalen ist die günstigste Lösung."
Graffitientfernung Stuttgart: Wie Versicherung & Zuschuss zusammenspielen
Ob Ihre Gebäudeversicherung zahlt, hängt von Ihrer individuellen Police ab. Für den Förderantrag gilt: Die Versicherungsleistung wird von der förderfähigen Kostengrundlage abgezogen, bezuschusst wird nur der verbleibende Anteil. Versicherungsleistung und städtischer Zuschuss dürfen zusammen nicht denselben Kostenanteil doppelt decken.
Geben Sie daher alle Zahlungen vollständig und wahrheitsgemäß an. Ein Musterschreiben an die Gebäudeversicherung liegt dem Förder-Ratgeber bei.

Was die Förderung der Graffitientfernung in Stuttgart nicht abdeckt
- Die Aufbereitung weiterer Grundstücks- oder Fassadenflächen, an denen keine Verunreinigung dokumentiert wurde
- Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden
- Kostenanteile, die bereits durch eine Versicherungsleistung gedeckt sind
- Einen zweiten Zuschuss für dasselbe Grundstück im selben Jahr

Häufige Fragen zur Förderung der Graffitientfernung in Stuttgart
Ist der Zuschuss sicher, wenn ich alle Voraussetzungen erfülle?
Sind vermietete oder gewerblich genutzte Gebäude ausgeschlossen?
Was ist bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu beachten?
Ist die Laser-Graffitientfernung ebenfalls förderfähig?
Wie oft und wie lange kann ich die Förderung nutzen?
